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21.07.2010
Meinungsfreiheit mit Füßen getreten


PRESSEMITTEILUNG

Meinungsfreiheit mit Füßen getreten

Heute Mittag ist Martin Budich zu 30 Tagessätzen à 50 € verurteilt worden, weil er ein Plakat mit einer Comicfigur, bewaffnet mit einer Torte, auf bo-alternativ abgebildet hatte. Unter den Prozessbeobachtern war auch Uwe Vorberg, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Rat. Dieser ist über das ergangene Urteil nicht nur empört, sondern auch in seinem Demokratieverständnis erschüttert.

Uwe Vorberg nimmt zu dem erneuten Prozess und seinem Ausgang wie folgt Stellung:

„In dem heute stattgefunden Prozess hat meines Erachtens juristische Willkür geherrscht. Deshalb möchte ich auf einige Besonderheiten im Verfahrensablauf hinweisen.

Als der Angeklagte, Martin Budich, mit seinen Einlassungen begann und sich dabei auf den alten „Emily-Prozess“ bezog, wurde er nach kurzer Zeit von der Richterin unterbrochen, was das zum heutigen Verfahren beizutragen habe. Sowohl Martin Budich als auch seine Anwältin Anne Mayer wiesen darauf hin, dass die Urteilsbegründung des Revisionsverfahrens darauf ausführlich eingegangen sei. Ihnen wurde bedeutet, dass sie zur Sache kommen sollten. Später allerdings zitierte die Richterin fast eine Viertelstunde aus ebendieser Urteilbegründung?! Doch der Angeklagte wurde nicht nur von der Richterin unterbrochen, die Staatsanwältin fiel ihm mehrfach regelrecht ins Wort. Die Richterin ließ dies durchgehen.

So verwies Martin Budich darauf, dass das Plakat seit Wochen in der gesamten Stadt hing, dass es Spuckis gab, dass Menschen beim Plakatieren erwischt wurden, aber gegen niemanden ermittelt wurde und dass auch der Staatsschutz sich nicht bei bo-alternativ wegen der Veröffentlichung des Plakates gemeldet hatte. Er sei davon ausgegangen, dass alles in Ordnung sei. Hier wurde er von der Staatsanwältin unterbrochen, die behauptete, dass die Anzeige vom Staatsschutz erstattet wurde. Das machte Anwältin Mayer stutzig, denn in ihrer Akte (und die Verteidigung muss die gesamte Akte haben!) war davon nichts zu finden. Die Richterin verlas daraufhin die Anzeige, erwähnte jedoch nicht, dass diese laut Akte von der Staatsanwaltschaft und nicht vom Staatsschutz ausgegangen war. Das alles lässt nur zwei mögliche Schlüsse zu: Entweder hat die Staatsanwältin gelogen oder die Akte der Verteidung war nicht vollständig. Beides ein Skandal.

Die verschiedenen kruden Argumentationslinien der Staatsanwaltschaft hier nach zu zeichnen, würde zu weit führen. Nur auf den krönenden Abschluss des unsauberen Verfahrens möchte ich noch eingehen: Wie üblich plädierte die Staatsanwaltschaft zuerst, es folgte das Plädoyer der Verteidigung. Dann hätte der Angeklagte normalerweise das Schlusswort gehabt, doch nicht heute. Die Staatsanwältin kommentierte das Plädoyer der Verteidigung und stieg erneut in die Beweisaufnahme ein. Auf einmal sollte der Angeklagte nicht mehr wegen Aufrufs zu schwerer Körperverletzung, sondern wegen des Aufrufs zur Verhinderung einer genehmigten Demonstration verurteilt werden. Und das wurde erst am Ende des Prozesses eingebracht!!! Das heißt, der Angeklagte konnte seine Verteidigung gar nicht dementsprechend aufbauen. Davon abgesehen, habe ich es noch nie erlebt, dass das Plädoyer der Verteidigung von der Staatsanwaltschaft kommentiert wird.

Die Ausführungen der Anwältin schienen kein Gewicht zu haben. Sie zitierte mehrere höchstrichterliche Urteile, die deutlich machten, dass ein Aufruf zur Körperverletzung sehr konkrete Angaben bzw. Vorgaben haben muss, und ansonsten das Gut der Meinungsfreiheit höher zu bewerten sein. Der Aufruf „Tötet Brandt“ wurde seinerzeit nicht als Aufruf zur Gewalt gewertet. Aber heute wurde entschieden, dass ein Plakat, das Martin Budich nur dokumentiert und nicht presserechtlich zu verantworten hatte, mit einem Bombermännchen und Torte und dem Spruch „Kein Zuckerschlecken für Nazis – Nazi-Aufmarsch verhindern“ einen solchen Tatbestand erfüllt. Die Versuche der Anwältin, juristische Fakten gegen Stimmungsmache zu setzen, waren leider vergeblich. Auch auf die Einlassung von Martin Budich zum Ende des Prozesses, dass er die Veröffentlichung des Plakates durch das Presserecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sehe, ging die Richterin in ihrer Urteilsbegründung mit keinem Wort ein.

Meine Befürchtungen zu diesem Prozess sind leider weit weitem übertroffen worden. Das war ein Armutszeugnis für unsere Demokratie. Heute ist im Gerichtssaal 134 die Meinungsfreiheit mit Füßen getreten worden.

Martin Budich soll durch solche absurden Prozesse eingeschüchtert, wenn nicht gar mundtot gemacht werden. Aber Martin Budich ist nicht persönlich gemeint, wir alle, die wir uns im links-alternativem Spektrum bewegen, sind gemeint. Dass das so ist, hat das bunte und zahlreich erschiene Publikum beim heutigen Prozess deutlich gemacht. Die Äußerungen der Staatsanwältin und das Urteil haben für viel – berechtigte – Empörung gesorgt.

Ich bin sicher, dass Martin Budich dieses Urteil nicht akzeptieren wird. Ich wünsche ihm dabei seinem weiteren Verfahren viel Erfolg. Unsere Solidarität ist im sicher.“

Pressemitteilung als PDF [59 KB]

 
 


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